Für immatrikulierte Schiffe auf Berner Gewässern gilt seit 23. September 2024 eine Schiffsmelde- und - reinigungspflicht.
Jedes immatrikulierte Schiff benötigt eine Einwasserungsfreigabe.
Wir sind eine anerkannte Reinigungsstelle und können ihr Schiff im Falle eines Gewässerwechsels auf Terminvereinbarung reinigen und erstellen ihnen den entsprechenden Reinigungsnachweis.
Weitere Informationen unter folgendem link
Schiffsreinigungspflicht